Die Satzung der Jägervereinigung Usingen e.V., beschlossen am 14.09.2012 und angepasst am 16.12.2015 (Erlangung der Gemeinnützigkeit ab 1.1.2013). Die Satzung wurde mit der Hauptversammlung des Jahre 2023 angepasst und in Teilen geändert. Die neue Satzung wird mit 27.05.2024 gültig.
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Der Jahresbeitrag kann bei Ihrem Finanzamt als Zuwendung für gemeinnützige Zwecke geltend gemacht werden. Dazu bitte einmalig für Ihr Finanzamt die Satzung ausdrucken und mit dem entsprechenden Kontoauszug der Steuererklärung beilegen.
Anhang: