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Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2023
April 14 @ 19:00 - 22:30
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir Sie gemäß §9 Abs. 1 der Satzung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung ein. Die Jahreshauptversammlung findet statt am
Freitag, den 14. April 2023, 19:00 Uhr
im Bürgerhaus Wehrheim, Am Bürgerhaus, 61273 Wehrheim
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der satzungsgemäßen Einladung durch den Vorsitzenden
- Grusswort LJV, Dr. Nikolaus Bretschneider
- Totengedenken
- Ehrungen von Vereinsmitgliedern
- Jahresbericht des Gesamtvorstandes einschließlich Aussprache
- 5.1. des Vorsitzenden, Frank Cernic
- 5.2. des Obmanns für Jungjäger, Stefan Kremer
- 5.3. des Obmanns für Hundewesen, Christoph Fandel
- 5.4. des Obmanns für jagdliches Schießen, Markus Knörr
- 5.5. des Obmanns für das Jagdhornblasen, Uli Kremer
- 5.6. der Obfrau für Veranstaltungen, Manuela Groos
- 5.7. des interim. Obmanns für Öffentlichkeitsarbeit, Eberhard Faust
- 5.8. des Obmanns für Naturschutz, Dirk Recknagel
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Bericht des Schatzmeisters, Markus Brockötter
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Bericht des Ehrenrates, Dr. Horst Zimmermann
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Aussprache über die Jahresberichte
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Bericht der Rechnungsprüfer
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Entlastung des Vorstandes und Neuwahl der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2023
- Vorstandswahlen
a) geschäftsführender Vorstand
- 11.1. Vorsitzende/r
- 11.2. Stellvertretende/r Vorsitzende/r
- 11.3. Schriftführer/in
- 11.4. Schatzmeister/in
b) erweiterter Vorstand
- 11.5. Obmann/-frau für Öffentlichkeitsarbeit
- 11.6. Obmann/-frau für Veranstaltungsbelange
- 11.7. Obmann/-frau für Naturschutz
- 11.8. Obmann/-frau für Jungjäger
- 11.9. Obmann/-frau für Hundewesen
- 11.10. Obmann/-frau für jagdliches Schießen
- 11.11. Obmann/-frau für Jagdhornblasen
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen (siehe Anlage: Änderungsvorschläge zur Satzung der Jägervereinigung Usingen e. V.)
- 12.1. Umbenennung Jägervereinigung Usingen e. V. in Jägervereinigung Hochtaunus e. V.
- 12.2. Aufnahme Geschäftssitz (Anschrift des ersten Vorsitzenden)
- 12.3. Gebührenordnung
- 12.4. Erweiterung erweiterter Vorstand um die Obleute für digitale Medien und Lernort Natur
- 12.4.1. Wahl Obmann/-frau für digitale Medien
- 12.4.2. Wahl Obmann/-frau für Lernort Natur
- 12.5. Erweiterung des geschäftsführenden Vorstands
- 12.6.Schriftliche Einberufung zur Hauptversammlung per eMail
- Verschiedenes.
Anträge für die Hauptversammlung müssen spätestens am 6. April 2023 dem Vorsitzenden schriftlich vorliegen. Jedes Mitglied kann sich bei der Jahreshauptversammlung durch ein anderes Mitglied mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Jedes Mitglied kann höchstens ein nicht anwesendes Mitglied vertreten.
Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht. Außerordentliche Mitglieder, die zwischenzeitlich erfolgreich die Jagdprüfung abgelegt, aber den Verein nicht über Ihren Statuswechsel informiert haben, bitten wir dieses durch das Prüfungszeugnis oder einen Jagdschein nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Frank Cernic
Vorsitzender
JÄGERVEREINIGUNG USINGEN e.V
Änderungsvorschläge zur Satzung der Jägervereinigung Usingen e.V.
Stand 15. März 2023
Bestehende Satzung |
Änderungsantrag NEU |
Begründung |
Antragsteller |
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
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Eine Auswertung der Wohnorte der Mitglieder hat gezeigt, dass diese über die gesamte Hochtaunusregion verteilt sind und nur 14% tatsächlich in Usingen wohnen. Durch die Umbenennung sprechen wir zukünftig viel leichter Mitglieder in der ge-samten Taunusregion an oder neue Mitglieder, die in die Region ziehen und einen Verein suchen. Gleichzeitig erhöht die Umbenennung unsere regionale Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und in vielen anderen Bereichen, in denen wir uns engagieren (z.B. im Naturschutz, bei Be-hörden oder auch bei Förderung von Projekten). |
F. Cernic |
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
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Der Verein hatte noch nie eine eigene Postadresse. Der Geschäftssitz und die Postadresse waren schon immer die des ersten Vorsitzenden. |
F. Cernic |
Neuer Paragraf: Ergänzung: neuer § 7 Mitgliedsbeiträge (- alle nachfolgenden § Punkte der Satzung rollieren eine Stelle nach hinten -) und einhergehende Löschung § 5 Punkt 6). |
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Hiermit soll eine höhere Transparenz über die aktuellen Mitgliedsbeiträge und die Ermäßigungen geschaffen werden. Über eine Beitragsordung sollen die Beiträge jedem Mitglied und Interessierten zur Verfügung gestellt werden. |
S. Kremer |
§ 10 Vorstand
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Hiermit trägt der Verein den neuen Anfor-derungen Rechnung, die maßgeblich für eine positive Öffentlichkeits-arbeit sind. Da die Arbeit und die Aufgaben heute schon in den jeweiligen Bereichen erbracht werden, sollte dies auch in der Satzung entsprechend verankert sein, und die Verantwortlichen sollten als Obmann/Obfrau im erweiterten Vorstand mit-wirken. |
F. Cernic |
§ 10 Vorstand
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a) Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftfüher und der Bläserobmann. |
Das Bläsercorps ist und war eine Gruppierung von mehreren duzend aktiven Bläsern, die das Vereinsleben und die Aussenwirkung prägend gestalten. Die Führung, Organisation und die Planung der einsätze erfordern eine permanente und enge Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand. Aus desem Grund beantrage ich eine Aufnahme des Obmanns/Obfrau in den GF Vorstand. |
U. Kremer |
§ 9 Hauptversammlung
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Für den Versand des Usinger Blättchens erreichen wir bereits heute ca. 80% unserer Mitglieder über Email. Das spart und Zeit und ca. 2.500 EUR Porto- und Druckkosten pro Jahr. Es wäre daher sinnvoll die Email-Kommunikation auch für andere Benachrichtigungen, wie der Einladung zu Sitzungen, zuzulassen. |
F. Cernic |