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Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2023

14. April 2023 @ 19:00 - 22:30

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie gemäß §9 Abs. 1 der Satzung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung ein. Die Jahreshauptversammlung findet statt am

Freitag, den 14. April 2023, 19:00 Uhr

im Bürgerhaus Wehrheim, Am Bürgerhaus, 61273 Wehrheim

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der satzungsgemäßen Einladung durch den Vorsitzenden
  2. Grusswort LJV, Dr. Nikolaus Bretschneider
  3. Totengedenken
  4. Ehrungen von Vereinsmitgliedern
  5. Jahresbericht des Gesamtvorstandes einschließlich Aussprache
  • 5.1. des Vorsitzenden, Frank Cernic
  • 5.2. des Obmanns für Jungjäger, Stefan Kremer
  • 5.3. des Obmanns für Hundewesen, Christoph Fandel
  • 5.4. des Obmanns für jagdliches Schießen, Markus Knörr
  • 5.5. des Obmanns für das Jagdhornblasen, Uli Kremer
  • 5.6. der Obfrau für Veranstaltungen, Manuela Groos
  • 5.7. des interim. Obmanns für Öffentlichkeitsarbeit, Eberhard Faust
  • 5.8. des Obmanns für Naturschutz, Dirk Recknagel
  1. Bericht des Schatzmeisters, Markus Brockötter

  2. Bericht des Ehrenrates, Dr. Horst Zimmermann

  3. Aussprache über die Jahresberichte

  4. Bericht der Rechnungsprüfer

  5. Entlastung des Vorstandes und Neuwahl der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2023

  1. Vorstandswahlen

a) geschäftsführender Vorstand

  • 11.1. Vorsitzende/r
  • 11.2. Stellvertretende/r Vorsitzende/r
  • 11.3. Schriftführer/in
  • 11.4. Schatzmeister/in

b) erweiterter Vorstand

  • 11.5. Obmann/-frau für Öffentlichkeitsarbeit
  • 11.6. Obmann/-frau für Veranstaltungsbelange
  • 11.7. Obmann/-frau für Naturschutz
  • 11.8. Obmann/-frau für Jungjäger
  • 11.9. Obmann/-frau für Hundewesen
  • 11.10. Obmann/-frau für jagdliches Schießen
  • 11.11. Obmann/-frau für Jagdhornblasen
  1. Beschlussfassung über Satzungsänderungen (siehe Anlage: Änderungsvorschläge zur Satzung der Jägervereinigung Usingen e. V.)
  • 12.1. Umbenennung Jägervereinigung Usingen e. V. in Jägervereinigung Hochtaunus e. V.
  • 12.2. Aufnahme Geschäftssitz (Anschrift des ersten Vorsitzenden)
  • 12.3. Gebührenordnung
  • 12.4. Erweiterung erweiterter Vorstand um die Obleute für digitale Medien und Lernort Natur
    • 12.4.1. Wahl Obmann/-frau für digitale Medien
    • 12.4.2. Wahl Obmann/-frau für Lernort Natur
  • 12.5. Erweiterung des geschäftsführenden Vorstands
  • 12.6.Schriftliche Einberufung zur Hauptversammlung per eMail
  1. Verschiedenes.

Anträge für die Hauptversammlung müssen spätestens am 6. April 2023 dem Vorsitzenden schriftlich vorliegen. Jedes Mitglied kann sich bei der Jahreshauptversammlung durch ein anderes Mitglied mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Jedes Mitglied kann höchstens ein nicht anwesendes Mitglied vertreten.

Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht. Außerordentliche Mitglieder, die zwischenzeitlich erfolgreich die Jagdprüfung abgelegt, aber den Verein nicht über Ihren Statuswechsel informiert haben, bitten wir dieses durch das Prüfungszeugnis oder einen Jagdschein nachzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Frank Cernic

Vorsitzender

JÄGERVEREINIGUNG USINGEN e.V

Änderungsvorschläge zur Satzung der Jägervereinigung Usingen e.V.

Stand 15. März 2023

Bestehende Satzung

Änderungsantrag NEU

Begründung

Antragsteller

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der am 12. Juni 1948 gegründete Verein führt heute den Namen „Jägervereinigung Usingen e.V.“. Der Verein ist unter der Registernummer 102 VR 1481 in dem Vereinsregister des Amtsgerichtes Amtsgericht Bad Homburg eingetragen.

  1. Der am 12. Juni 1948 gegründete Verein führt heute den Namen „Jägervereinigung Hochtaunus e.V.“. Der Verein ist unter der Registernummer 102 VR 1481 in dem Vereinsregister des Amtsge-richtes Amtsgericht Bad Homburg eingetragen.

Eine Auswertung der Wohnorte der Mitglieder hat gezeigt, dass diese über die gesamte Hochtaunusregion verteilt sind und nur 14% tatsächlich in Usingen wohnen. Durch die Umbenennung sprechen wir zukünftig viel leichter Mitglieder in der ge-samten Taunusregion an oder neue Mitglieder, die in die Region ziehen und einen Verein suchen. Gleichzeitig erhöht die Umbenennung unsere regionale Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und in vielen anderen Bereichen, in denen wir uns engagieren (z.B. im Naturschutz, bei Be-hörden oder auch bei Förderung von Projekten).

F. Cernic

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Sitz des Vereins ist Usingen (Ts.)

  1. Der Sitz des Vereins ist Usingen. Die Geschäftsanschrift bestimmt sich nach der Anschrift des jeweils im Amt befindlichen Ersten Vorsitzenden.

Der Verein hatte noch nie eine eigene Postadresse. Der Geschäftssitz und die Postadresse waren schon immer die des ersten Vorsitzenden.

F. Cernic

Neuer Paragraf:

Ergänzung: neuer § 7 Mitgliedsbeiträge

(- alle nachfolgenden § Punkte der Satzung rollieren eine Stelle nach hinten -) und einhergehende Löschung § 5 Punkt 6).

  1. Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Daneben können Aufnahme-gebühren erhoben und Arbeits-einsätze beschlossen werden.

  2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Aufnahmegebühren und die sonstigen Leistungen der Mitglieder an den Verein werden vom Vereinsvorstand der Mitgliederversammlung in Form einer Beitragsordnung vorge-schlagen und von dieser mit einfacher Mehrheit beschlossen.

  3. Der Beitrag für ordentliche Mitglieder, die eine Erstmitgliedschaft in einem anderen Jagdverein nachweisen (Zweitmitglieder) sowie für außerordentliche Mitglieder kann ermäßigt werden.

  4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Hiermit soll eine höhere Transparenz über die aktuellen Mitgliedsbeiträge und die Ermäßigungen geschaffen werden. Über eine Beitragsordung sollen die Beiträge jedem Mitglied und Interessierten zur Verfügung gestellt werden.

S. Kremer

§ 10 Vorstand

  1. Dem erweiterten Vorstand gehören an: der geschäftsführende Vorstand, die Obleuten für Öffentlichkeits-arbeit, Veranstaltungsbelange, Naturschutz, Jungjägerausbildung, Jagdgebrauchshundewesen, Jagdliches Schießen, Jagdhornblasen. Das Amt / die Ämter des Vereins-vorstandes wird / werden grund-sätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

  1. Dem erweiterten Vorstand gehören an: der geschäftsführende Vorstand, die Obleute für Öffentlichkeits-arbeit, Veranstaltungsbelange, Naturschutz, Jungjägeraus-bildung, Jagdgebrauchshunde-wesen, Jagdliches Schießen, Jagdhornblasen, Lernort Natur und Digitale Medien. Das Amt / die Ämter des Vereinsvor-standes wird / werden grund-sätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

Hiermit trägt der Verein den neuen Anfor-derungen Rechnung, die maßgeblich für eine positive Öffentlichkeits-arbeit sind. Da die Arbeit und die Aufgaben heute schon in den jeweiligen Bereichen erbracht werden, sollte dies auch in der Satzung entsprechend verankert sein, und die Verantwortlichen sollten als Obmann/Obfrau im erweiterten Vorstand mit-wirken.

F. Cernic

§ 10 Vorstand

  1. a) Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftfüher.

a) Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftfüher und der Bläserobmann.

Das Bläsercorps ist und war eine Gruppierung von mehreren duzend aktiven Bläsern, die das Vereinsleben und die Aussenwirkung prägend gestalten. Die Führung, Organisation und die Planung der einsätze erfordern eine permanente und enge Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand. Aus desem Grund beantrage ich eine Aufnahme des Obmanns/Obfrau in den GF Vorstand.

U. Kremer

§ 9 Hauptversammlung

  1. Die Einberufung muss schriftlich mindestens 21 Tage vorher, unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Anträge für die Hauptversammlung müssen spätestens 8 Tage vor deren Durchführung dem Vorstand schriftlich vorliegen. Ausnahmen kann die Mitgliederversammlung zulassen.

  1. Die Einberufung muss schriftlich mindestens 21 Tage vorher, unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Die Einladung kann auch per Email an die durch das Mitglied bekannt gegebene Email-Adresse erfolgen. Im Fall von Rückläufern der Email ist die Einladung innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu wiederholen. Anträge für die Hauptversammlung müssen spätestens 8 Tage vor deren Durchführung dem Vorstand schriftlich oder per Email vorliegen. Ausnahmen kann die Mitgliederversammlung zulassen.

Für den Versand des Usinger Blättchens erreichen wir bereits heute ca. 80% unserer Mitglieder über Email. Das spart und Zeit und ca. 2.500 EUR Porto- und Druckkosten pro Jahr. Es wäre daher sinnvoll die Email-Kommunikation auch für andere Benachrichtigungen, wie der Einladung zu Sitzungen, zuzulassen.

F. Cernic

 

Details

Datum:
14. April 2023
Zeit:
19:00 - 22:30

Veranstalter

Jägervereinigung Usingen
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Veranstaltungsort

Bürgerhaus Wehrheim
Am Bürgerhaus 1
Wehrheim, Hessen 61273 Deutschland
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Telefon
+49 (6081) 5891400
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