Der hessische Staatgerichtshof hat die Schonzeiten für fünf Wildtierarten für Verfassungswidrig erklärt. Künftig sind junde Waschbären wieder 12 Monate frei.
Am Mittwoch den 12. Febuar 2020 uteilten die Richter für die Änderung der Schonzeiten bei Waschbäre, Fuchs, Marderhund und Steinmarder.
Die hessische Umweltministerin Frau Hinz meinte die ganzjährige Freigabe für Waschbären sei bereits auf den Weg gebracht.
Es wird weiterhin der Schutz der Elterntiere gelten aber Jungwaschbären sind ab dann wieder ganzjährig jagdbar.
Wann das Urteil umgesetzt ist geht aus der Veröffentlichung nicht hervor.