Schließung der Waffenbehörde

Covid-19

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der momentan fortschreitenden Infektionsgefahr mit dem o.g. Grippevirus, wird die Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr weitestgehend geschlossen bzw. auf die notwendigsten Bereiche zurück gefahren. Hiervon ist u. a. auch die Waffenbehörde betroffen. Ziel ist es, mögliche und grundsätzlich bestehende Infektionswege zu vermeiden und damit die Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verlangsamen, so dass insbesondere vorerkrankte oder ältere Menschen in unserer Gesellschaft geschützt und die medizinischen Infrastrukturen nach Möglichkeit nicht überlastet werden.

Im Fall der weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus ist auch beim Hochtaunuskreis mit entsprechendem Personalausfall zu rechnen. Sie alle können dazu beitragen die behördliche Infrastruktur in dieser Zeit entsprechend zu entlasten, indem Sie geplante Erwerbs-/Überlassungsvorgänge von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zeitlich verschieben, so dass der obligatorische Behördenbesuch erst gar nicht anfällt und die behördliche Infrastruktur somit gewährleistet bleibt.

Bei unvermeidbaren Erwerbs-/Überlassungsvorgängen oder in Fällen, in denen der Erwerb oder die Überlassung bereits vollzogen wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Damit Sie Ihren gesetzlichen Meldepflichten nachkommen, melden Sie den Erwerbs-/Überlassungsvorgang per E-Mail an waffenbehoerde@hochtaunuskreis.de

Bei der Meldung geben Sie bitte eine telefonische Erreichbarkeit an

Die Waffenbehörde sammelt die Vorgänge und wird den Erwerbs-/Überlassungsvorgang in der digitalen Infrastruktur des nat. Waffenregisters bearbeiten

Die Korrektur bzw. Ergänzung in Ihren Erlaubnisdokumenten wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. Hierzu kommen wir auf Sie zu. Bitte sehen Sie bis dahin von Sachstandsanfragen ab

Ich bitte um Teilung und Weitergabe an Ihre Mitglieder und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Carsten Scherf

Kommende Veranstaltungen